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Die Internatskostenkampagne der Gewerkschaftsjugend war ein voller Erfolg.

Über 21.000 Unterschriften haben es möglich gemacht, dass der Antrag im Parlament angenommen wurde.

 

Für wen gilt es?

Für alle Lehrlinge, niemand muss mehr die Internatskosten bezahlen.  Überbetriebliche Lehrlinge sind seit jeher von den Internatskosten befreit.

Ab wann gilt es?

Die Übernahme der Internatskosten durch den Insolvenzentgeltfond tritt mit 1.1.2018 in Kraft. Ob auch schon die Internatskosten des zweite Berufsschullehrgang 2017/18, welcher sich von Mitte November bis zu den Semesterferien im Februar zieht, übernommen wird bzw. aliquotiert übernommen wird, bleibt noch abzuklären. Es kann aber durchaus sein, dass erst der dritte Lehrgang 2017/18 Internatskostenfrei sein wird.

Wer soll das bezahlen?

Aus den Mitteln des Insolvenzentgeltfonds (IEF) – schon jetzt wird aus diesem Topf jedes Jahr das Geld für die Lehrlingsförderung bereitgestellt. Unter anderem durch sinkende Lehrlingszahlen werden ungefähr 20 Millionen Euro nicht verwendet und als Rücklagen aufgebaut. Diese Rücklagen belaufen sich derzeit auf ca. 450 Millionen Euro – Tendenz steigend! Durch die Finanzierung der Lehrstellenförderung durch den IEF hat diese Maßnahme keine Auswirkung auf das „Bundesbudget“.

Finanzielles

Internatsaufenthalt für 8 bis 10 Wochen Berufsschule kostet ca. 1.000 Euro pro Jahr. Wir schätzen die die Summe der jährlichen Kosten zur Entlastung der Lehrlinge von Internatskosten auf ca. 60. Millionen Euro.

41 Prozent der Lehrlinge mussten bisher nichts für das Internat bezahlen (Betrieb übernamm die Kosten zur Gänze).

Weitere 11 Prozent bekammen bisher vom Betrieb einen Zuschuss (Betrieb und Lehrling teilten sich die Kosten).

48 Prozent der Lehrlinge mussten bisher alleine für das Internat aufkommen (Lehrling kam alleine für die Kosten auf.)1

Was bringt es?

Eine Entlastung der Lehrlinge.

Neue Anreize für Ausbildungsbetriebe, um neue Lehrlinge einzustellen.

Beispiel: Ein Betrieb mit zehn Lehrlingen und vereinbarter Kostenübernahme durch Kollektivvertrag spart sich künftig pro Jahr 10.000 Euro. Um dieses Geld können ein bis zwei zusätzliche Lehrlinge eingestellt werden.

Die Lehre wird attraktiver.

Bildung darf den Auszubildenden nichts kosten. Da die Erziehungsberechtigten oft die Kosten für ihre Kinder übernehmen, stellt das auch eine Entlastung für die Erziehungsberechtigten dar.

Soziale Gerechtigkeit – nicht nur Jugendliche, die in gut organisierten Branchen sind, bekommen die Kosten refundiert, sondern alle Lehrlinge in allen Branchen!

Warum gerade jetzt?

Seit es die ÖGJ gibt, sind wir laut, wenn es um die Internatskosten geht. In den letzten 30 Jahren gab es immer wieder Initiativen einzelner Gewerkschaften. Mit der „Internatskosten weg“-Kampagne haben wir im Sommer 2017 ein Dach über diverse Kampagnen gespannt und sind an die Politik herangetreten. Wir sind froh, über alle Parteigrenzen hinweg UnterstützerInnen und Umsetzer gewonnen zu haben, um hier endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Bildung muss heute und in Zukunft gratis sein – vor allem wenn es um das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft – die Facharbeit – geht!

Warum für Lehrlinge und nicht für SchülerInnen?

Als Interessenvertretung junger Menschen wollen wir natürlich, dass kein Jugendlicher und keine Jugendliche in Österreich für seine/ihre Schul- und Berufsausbildung zahlen muss. Bildung darf nicht vom Geldbörsel der Eltern abhängig sein. Da gerade eine Reform der Berufsschulen stattfindet und viele Berufsschulen in den Bundesländern auf einen Standort zusammenrücken, besteht hier der höchste Handlungsbedarf.